Parallelimport — gleiches Emblem, anderes Auto
Ein Parallelimport ist ein Fahrzeug, das außerhalb des Kanals des offiziellen Importeurs in einen Markt gelangt — aus einem anderen europäischen Land oder von außerhalb der Union.
Unter einer Bezeichnung stecken zwei völlig verschiedene Fälle, und ihre Vermischung verursacht die meisten Schwierigkeiten.
Der erste ist ein für Europa gebautes Auto, gekauft in einem anderen Mitgliedstaat. Es hat europäische Typgenehmigung und Übereinstimmungsbescheinigung, wird normal zugelassen, und offen bleiben nur die Abwicklung der Garantie und die Sprache im System. Das ist gewöhnliches Binnenmarktverhalten.
Der zweite ist ein Fahrzeug für einen anderen Markt, typischerweise den chinesischen Heimatmarkt. Es hat keine europäische Typgenehmigung und braucht zur Zulassung eine Einzelgenehmigung — eine technische Begutachtung pro Fahrzeug, deren Kosten die Ersparnis häufig übersteigen, wegen der das Auto gekauft wurde.
Warum das beim Kauf zählt
Im zweiten Fall ist die Liste der praktischen Probleme lang und immer dieselbe. Der Ladeanschluss ist der chinesische Heimatstandard, nicht CCS2. Die Konnektivität einschließlich des vorgeschriebenen Notrufs ist womöglich nicht für europäische Netze freigeschaltet. Softwareaktualisierungen zielen auf einen anderen Markt oder bleiben aus. Die Herstellergarantie gilt außerhalb des Verkaufslands in der Regel nicht, und keine europäische Stelle ist verpflichtet, sie anzuerkennen. Teile fließen durch keinen etablierten Kanal.
Nichts davon macht ein solches Auto illegal. Es macht daraus ein Auto, dessen tatsächliche Kosten im Moment des Kaufs unbekannt sind — ein anderes Risiko als das, welches der Preis nahelegte.
Aktualisiert 22.08.2026