R155 — Cybersicherheit als Bedingung der Typgenehmigung
UN R155 macht die Genehmigung eines Fahrzeugs davon abhängig, dass der Hersteller ein Managementsystem für Cybersicherheit betreibt. Ohne dieses lässt sich in der Union kein neuer Typ genehmigen.
Die Regelung bewertet nicht das einzelne Auto, sondern den Hersteller: Er muss nachweisen, dass er Risiken systematisch bewertet, behandelt und über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs auf Bedrohungen reagieren kann. Ein Auto ist ein vernetztes Gerät, und die Regelung behandelt das als Dauerpflicht, nicht als einmalige Prüfung.
Warum das beim Kauf zählt
Die sichtbarste Folge war, dass mehrere eingeführte europäische Modelle aus dem Angebot verschwanden, weil sich ihre ältere Elektronik den Anforderungen nicht anpassen ließ. Einem Neueinsteiger mit frischer Architektur kommt das paradoxerweise mehr entgegen als einem Hersteller mit langer Geschichte.
Für den Halter folgt daraus eine konkrete Erwartung: Der Hersteller soll noch Jahre nach dem Verkauf Sicherheitsupdates liefern können. Wie eine Marke das tut — aus der Ferne oder über einen Werkstattbesuch — ist ein Unterschied, der sich erst nach einigen Jahren zeigt.
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Aktualisiert 22.08.2026